Gutachten

Aufgrund ständiger Fortbildung im Bereich Parkett - und Fußbodentechnik und weit über 30 jährige Erfahrung ist Herr Wolfgang Schwarz seit über 10 Jahren von der Handwerkskammer Stuttgart zu einem öffentlich und vereidigten Gutachter bestellt worden. Öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter werden von Architekten, Gerichten und Privatpersonen gleichermaßen in Anspruch genommen.

Die Aufgabenstellungen bewegen sich bei Klärung von Unebenheittoleranzen, Oberflächenbeschaffenheiten, Materialanalysen in hygroskopischer und technischer Eigenschaften insbesondere in den Werkstoffen Holz Laminat und Kork. Weitere Arbeitsgebiete sind Feuchtigkeitsmessungen von mineralischen Werkstoffen wie Zementestriche Calciumsulvatestriche und anderen Zement oder gipsartigen Werkstoffen. Weitere komplexe Arbeitsgebiete sind Teppiche, PVX und andere Kunststoffoberflächen, Gummi und Linoleumbeläge.

In der Regel ist ein Kunde z. B. Parkettfußboden in der Ausführung oder im Preis unzufrieden oder ein Handwerker kann sich nicht mit Ihnen über die gebrachte Leistung oder dem erstellten Aufmass oder Nebenleistung einigen.

Dies führt meistens zu Differenzen die, wenn Sie die technische Seite betrachten, ein Gutachter gemäß den DIN-Normen und allgemeine Richtlinien dieses Handwerkes lösen kann.

Durch das Gesetz das seit geraumer in Kraft ist, demnach ein Säumiger nach 30 Tagen automatisch in Verzug ist, auch ohne Mahnung, kann dies mitunter zu einer kräftigen Erhöhung der ursprüngliche Rechnung führen wenn dem Handwerker in einem späteren Prozess, der eventuell erst ein Jahr später vonstatten geht, keine Schuld trifft und Zinsen dann zu Lasten des Kunden gehen. Auch kann sich der Kunde oder ein Handwerker erhebliche Rechtskosten sparen wenn ein Gutachter im privaten Bereich schnell eingeschaltet wird. Der Gutachter kann dann oft bereits vor Ort ein mündliches Gutachten über eventuell Mängel bzw. Kostenminderung zu gütlichen Einigung seinen Beitrag dazu leisten.

Übersicht von der Anfrage bis zum Gutachterauftrag für Endverbraucher, Verleger, Architekt, Lieferant, Versicherung

Der Gutachter kommt zu einem vorgegebenen Termin an den Ort des Geschehens. Dort werden die allgemeinen Fragen gestellt, z.B.: Ausführung, Ablauf, Besonderheiten, Mängelerscheinung, u.s.w. Diese Daten werden mit den eigenen Tests, Messungen und Proben verglichen und verwertet. Die Ergebnisse dieser Erkenntnisse stellen das Gutachten dar. Der Gutachter begutachtet immer neutral. In der Regel wird dieses in Schriftform angefertigt und der Besteller des Gutachters erhält eine Anfertigung des Gutachtens.

Der Gutachter kann sowohl von dem Endverbraucher, in dessen Räumlichkeiten die Sache festgestellt werden soll, von der Gegenpartei oder dritten, wie Architekten, Versicherungen oder Richter, beauftragt werden. Alle Gutachten, außer den gerichtlichen, sind Parteigutachten. Das heißt eine Partei beauftragt den Gutachter und dieser Partei muss er das Gutachten aushändigen.

Die Kostensätze aus Aufwendungen sind im Handwerk sehr verschieden, z.B. muss ein Dachdecker einiges mehr an Sicherheitsvorkehrungen treffen, bevor er sich eine Sache anschauen kann, als ein Parkettleger. Im Bodenbelagsbereich liegen die Kosten je nach Aufwand ab €400.

Bei Reklamationen im Bereich Parkett und Bodenbeläge werden von dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer Stuttgart, Herr Schwarz, Gutachten erstellt.

Anfragen unter: + 49 - (0) 71 91 - 92 00 - 71 oder auf schriftlichem Wege, s. Impressum