Asbest

Durch besondere Ausbildung erhielten wir die Berechtigung zum entfernen von asbesthaltiger Fußbodenbeläge gemäß TRGS 519 Anlage4.

Der Problemfußboden

Durch das freiwerden des Minerals Asbest werden schwere Langzeitschäden in der Lunge hervorgerufen. Auf Grund gesetzlicher Grundlagen darf asbesthaltiges Material nicht in die Umwelt gelangen.

Die Lösung

Aus diesem Grund sollte das entfernen Asbesthaltiger Fußböden unbedingt von einem Fachmann ausgeführt werden. Die Planung, die Anzeige der Entsorgung bei den Behörden, die richtige Entsorgung des Materials und die eventuelle Prüfung der Raumluft durch ein Institut muss von der Fachfirma geplant werden.